dezentrale Beschäftigungsstellen

Unter „dezentrale Beschäftigung“ versteht die Münchner Arbeit Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnisse, bei denen der Arbeitsort nicht bei der Münchner Arbeit, sondern bei anderen öffentlichen, sozialen und kulturellen Arbeitgeber*innen angesiedelt ist. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse stehen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sind.

Wir bieten in diesen Bereichen Tätigkeiten an für langzeitarbeitslose und erwerbsgeminderte Menschen, die über das Jobcenter oder die Landeshauptstadt München zugewiesen werden.

Die Rechts- und Fördergrundlagen sind unterschiedlich. Eine individuelle beschäftigungsbegleitende Beratung und verschiedene Qualifizierungsangebote werden von der Münchner Arbeit gewährleistet.

Dezentrale Arbeitsgelegenheiten

Die Münchner Arbeit hält für langzeitarbeitslose Menschen bei verschiedenen kooperierenden Institutionen und Einrichtungen Beschäftigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern vor. Diese sind zum Beispiel in Bibliotheken und Archiven, im Garten- und Handwerksbereich, in der Verwaltung oder in Kindertagesstätten. Einsatzstellen sind die Münchner Stadtbibliotheken, der Englische Garten, verschiedene Staats- und Stadtarchive, der Kinderschutz München e. V., Schulen und Kultureinrichtungen in München.

Neben der Beschäftigung können eine sozialpädagogische Beratung und eine Qualifizierung durch die Münchner Arbeit in Anspruch genommen werden.

Die formalen Voraussetzungen zur Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit finden Sie hier.

Soziale Hilfe-Stellen

Nach einer Arbeitsgelegenheit besteht die Möglichkeiten über das Programm 3. Arbeitsmarkt der Landeshauptstadt München in einer Sozialen-Hilfe-Stelle weiter tätig zu sein. Eine Beschäftigung von bis zu 15 Wochenstunden ist hierbei möglich.
Die Tätigkeit muss vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München genehmigt werden. Beschäftigungsinhalte, Einsatzort und sonstige Rahmenbedingungen müssen individuell und personenbezogen abgestimmt werden.

Beschäftigung auf der Grundlage des SGB XII (Sozialhilfe)

Für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, besteht bei der Münchner Arbeit die Möglichkeit auf freiwilliger Basis gegen eine Aufwandsentschädigung einer Beschäftigung nachzugehen. Auch hier ist eine Beschäftigung von bis zu 15 Wochenstunden möglich.
Die Tätigkeit muss vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München genehmigt werden. Beschäftigungsinhalte, Einsatzort und sonstige Rahmenbedingungen müssen auch hier individuell und personenbezogen abgestimmt werden.

Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM)

Dieses Beschäftigungsmodell wurde initiiert, um Menschen nach längerem Bezug von Arbeitslosengeld II eine neue Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu geben. Hierbei kann der/die Arbeitgeber*in über einen Förderzeitraum von maximal 5 Jahren Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 % erhalten.

Informationen des Jobcenters München zu TaAM finden Sie hier.

Weitere Möglichkeiten und Chancen

Neben den oben genannten Angeboten erarbeiten wir mit Ihnen auch weitere und stets sehr individuelle Wege für neue Perspektiven im Arbeitsleben.

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau von Roell, Tel. 089 318809-314, von.roell(at)muenchner-arbeit.de